SystemUrkundeDerDeutschenEinheitskurzschriftGemeinfrei: Difference between revisions
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Sehr geehrtes Sachbearbeiterteam, | Sehr geehrtes Sachbearbeiterteam, | ||
danke, dass Sie die Wiener Urkunde für Stenografie online zur Verfügung gestellt haben auf: | danke, dass Sie die Wiener Urkunde für Stenografie online zur Verfügung gestellt haben auf: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40007405/171_1969_Anlage_B.pdf . | ||
Da wir dieses Kulturerbe weiteren Kreisen (insb. via YouTube) mit kommentierten und annotierten ScreenShots und ScreenCasts erschliessen möchten, bitten wir um Ihre Auskunft: | Da wir dieses Kulturerbe weiteren Kreisen (insb. via YouTube) mit kommentierten und annotierten ScreenShots und ScreenCasts erschliessen möchten, bitten wir um Ihre Auskunft: |
Latest revision as of 15:06, 28 March 2021
f: Ich habe hierfuer die folgende Korrespondenz:
Ref: https://www.facebook.com/fridemar.pache/posts/10151997492661909?stream_ref=10
WienerUrkundeGemeinFrei
Aus einer offenen Korrespondenz:
Zitat:
OffenerBrief an bka.gv.at:
Nutzung der WienerUrkunde für Stenografie in Form von ScreenShots und ScreenCasts
Sehr geehrtes Sachbearbeiterteam,
danke, dass Sie die Wiener Urkunde für Stenografie online zur Verfügung gestellt haben auf: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40007405/171_1969_Anlage_B.pdf .
Da wir dieses Kulturerbe weiteren Kreisen (insb. via YouTube) mit kommentierten und annotierten ScreenShots und ScreenCasts erschliessen möchten, bitten wir um Ihre Auskunft:
Ist es gestattet, dieses Dokument unter einer freien Lizenz (ähnlich der CreativeCommons Lizenz
CcBySa Wikipedia) webweit zu kopieren, zu annotieren, in Form von Bildzitaten (Screenshots /Screencasts) unter Quellenangabe
in frei zugängliches vernetztes Lernmaterial (MOOCs) zu integrieren und zu verbreiten?
Für eine baldige Klärung dieser speziellen LizenzAnfrage wären wir Ihnen ausserordentlich dankbar, da
die Engagierten sonst befürchten müssen, durch Abmahnungen in ihrer Arbeit behindert zu werden.
Mit freundlichen Grüssen
Fridemar Pache
Hier die offizielle Antwort
von Mag. Helmut Weichsel / Bundeskanzleramt Österreich
Sehr geehrter Herr Dr. Pache!
Da es sich um ein Bundesgesetzblatt handelt und zB Gesetze und Verordnungen gem. § 7 Urheberrechtsgesetz freie Werke sind, steht einer Verwendung nichts im Wege.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Weichsel
______________________________________________
Mag. Helmut Weichsel
Bundeskanzleramt Österreich
e-Government - Programm- und Projektmanagement (Abt. I/13)
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Ende Zitat
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RIS.BKA.GV.ATwww.ris.bka.gv.at